Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, § 36 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Friedrichsdorf, der aktuell wie folgt lautet,
‚‚Die Ausschüsse hören den Ausländerbeirat zu allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohnerinnen und Einwohner berühren. Sie setzen dem Ausländerbeirat eine Frist zur Stellungnahme von einem Monat. Die Stellungnahme ist in schriftlicher oder elektronischer Form an die oder den Vorsitzenden des jeweiligen Ausschusses zu richten. Sie oder er kann in Einzelfällen die Frist angemessen verlängern oder kürzen. Äußert sich der Ausländerbeirat verspätet oder gar nicht, so gilt dies als Zustimmung.”,
folgendermaßen abzuändern:
‚‚Der Ausländerbeirat ist berechtigt, jeweils mit einem Vertreter an den Ausschusssitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen.”
Begründung:
Auch wenn die Wahlbeteiligung 2021 sich im Vergleich zur Wahlbeiteilung im Jahr 2016 von 5% auf 10% verdoppelte, ist diese Zahl erschreckend gering. Vor allem mit dem Hintergrund, dass fast jeder sechste Friedrichsdorfer keinen deutschen Pass besitzt (15,1% Stand 2018). Ein entscheidender Grund liegt sicherlich darin, dass der Ausländerbeirat ein Organ ist, dass aktuell nur wenige Befugnisse besitzt und auch im Rahmen von Sitzungen nicht bedingungslos reden kann (vgl. § 36 Abs. 4 sowie § 42 Abs. 1). Mit dieser Änderung der Geschäftsordnung möchten wir nicht nur dem Ausländerbeirat eine größere Relevanz in der Kommunalpolitik geben, sondern auch die Friedrichsdorfer, die keinen deutschen Pass besitzen, stärker in die Kommunalpolitik eingliedern und teilhaben lassen.